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Landfrieden ArtikelDie Landfrieden, das heißt der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche. Dies betraf vor allem das Recht der Fehdeführung. Landfriedenseinigungen bildeten die politische Grundlage für die Verwirklichung des Rechts ohne den privaten Rückgriff auf Gewalt. Sie regelten häufig auch die Gerichtshoheit und ermöglichen damit die Beilegung von Streitigkeiten durch an allgemeinen Regeln ausgerichtete Beschlüsse.
Die Landfriedensbewegung entstand in dem 12. Jahrhundert und hatte ihren ersten großen Erfolg mit derm Erlaß des Mainzer Landfriedens in dem Jahre 1235. Ihren Abschluß fand sie in dem ewigen Landfrieden von 1495, mit dem für das Heilige Römische Reich ein unbefristeter Landfriede konstituiert wurde.
Bis heute ist Landfriedensbruch (§ 125 StGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__125.html)) ein Straftatbestand. Die Wahrung des Landfriedens - das Verbot des Faustrechtes - ist Basis jeder Rechtsordnung.Siehe auch: Wankumer Landfriede, Ewiger Landfriede, Augsburger Reichs- und Religionsfrieden, Mainzer Landfrieden
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